Rechtslage von Cannabis und Cannabisprodukten weltweit

Rechtslage von Cannabis und Cannabisprodukten weltweit
Rechtslage von Cannabis und Cannabisprodukten weltweit

Wer sich mit Cannabis beschäftigt, sollte immer auch die entsprechende Rechtslage kennen – ob es nun um das Rausch erzeugende Cannabinoid THC (Tetrahydrocannabinol) oder das zu medizinischen Zwecken konsumierte CBD (Cannabidiol) geht. Nicht ganz einfach, sich auf dem diffizilen juristischen Terrain zurechtzufinden. Wir informieren umfassend über die Rechtslage in Deutschland, Europa und dem Rest der Welt.

Artikel veröffentlicht am: 27.05.2019 

Wie ist die Rechtslage in Deutschland?

In Deutschland gelten alle Pflanzenteile der Gattung Cannabis sowie das von der Cannabispflanze abgesonderte Harz (Haschisch) als nicht verkehrsfähige psychoaktive Stoffe und unterliegen damit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Die in Cannabis enthaltenen Tetrahydrocannabinole (THC) finden in der Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes Erwähnung, da sie für die Rauscherzeugung und damit für die Einstufung als Droge verantwortlich sind. Auch künstlich hergestellte stereochemische Varianten des THC und Cannabisprodukte wie Extrakte oder Öle fallen unter das Verbot. Allerdings gibt es Ausnahmen – so CBD-Öle und andere CBD-Produkte, deren THC-Gehalt unter 0,2 % liegt. Sie werden gesetzlich nicht als Droge, sondern als Nahrungsergänzungsmittel eingeordnet.

Ist der Anbau von Cannabis in Deutschland erlaubt?

Ist der Anbau von Cannabis in Deutschland erlaubt?
Rechtslage Anbau von Cannabis in Deutschland

Der Anbau von Cannabis wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Hier sind die Vorschriften sehr rigoros. Um sich strafbar zu machen, reicht es bereits aus, Samen an einer zur Aussaat vorbereiteten Fläche bereitzustellen. Wer über eine bestimmte Grenzmenge hinaus Cannabis erzeugt, steht unter dem Verdacht des Suchtmittelhandels und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Bei der Grenzmenge geht es um die in den angebauten Pflanzen festgestellte Reinsubstanz an THC. Überschreitet diese Grenzmenge 40 Gramm reines THC-A, ist der Straftatbestand des unerlaubten Handels mit Suchtmitteln gegeben.

Nutzhanf unter Auflagen vom Verbot ausgenommen

Eine Ausnahme bilden Nutzhanfsorten, die lediglich einen stark reduzierten THC-Gehalt von bis zu 0,2% aufweisen. Allerdings darf auch Nutzhanf nur unter strengen Auflagen von autorisierten Landwirten angebaut werden. So müssen die Pflanzen aus dem Anbau in der Europäischen Union stammen und aus zertifiziertem Saatgut gezogen sein. Sondergenehmigungen können auch pharmazeutische Firmen beantragen. Sie erhalten unter bestimmten Bedingungen und Auflagen die Erlaubnis, auch THC-reiche Cannabissorten für medizinische und Forschungszwecke zu kultivieren.

In Deutschland sind nicht nur Anbau, Herstellung und Handel, sondern auch Erwerb und Besitz sowie Abgabe und Verkauf unter Strafe gestellt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Näheres im unten behandelten Abschnitt über das Betäubungsmittelgesetz.

Ausnahmegenehmigungen

Dass auch Einfuhr und Ausfuhr verboten sind, versteht sich von selbst. Allerdings gibt es Ausnahmen – und zwar, wenn eine Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFArM) für die jeweilige Handlung vorliegt. Ausnahmegenehmigungen werden auch für Forschungszwecke oder eine Nutzung, die im öffentlichen Interesse ist, erteilt. Ein Missbrauch als Rauschmittel muss in jedem Falle auszuschließen sein.

Wie sieht es mit dem Freizeitkonsum von Cannabis aus?

Rechtslage Freizeitkonsum von Cannabis
Rechtslage Freizeitkonsum von Cannabis

Von Behördenseite sind oft Begriffe wie Rauschgift und illegale Droge zu lesen, wenn es um Cannabis geht. Einer Droge, deren Verkauf und Erwerb unter Strafe steht. Trotzdem ist der Konsum von Cannabis in Deutschland nicht ausdrücklich verboten. Ein Kuriosum – und eine Grauzone. Denn irgendwoher muss das konsumierte Cannabis schließlich stammen. Der Konsum von Cannabis wird vom Gesetzgeber lediglich als straffreie Selbstschädigung betrachtet. Doch Vorsicht – auch hier gibt es Auslegungsspielraum. So manches Mal wurde das Halten eines Joints als „Sachherrschaft“ – also Besitz einer unerlaubten Substanz interpretiert.

Vorsicht bei einem Drogentest

Die Auslegung als straffreie Selbstschädigung hat in manchen Situationen Konsequenzen. So zieht ein positiver Drogentest nicht zwangsläufig eine Strafe nach sich, wenn Erwerb oder Besitz nicht eindeutig nachgewiesen werden können. Allerdings ist mit einem Eintrag in die Führerscheindatei zu rechnen – wegen Lenken eines Fahrzeugs unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen. Dies hat durchaus Konsequenzen. So wird die Verwaltungsbehörde unter Umständen den Betroffenen zu einem Drogenscreening auffordern. Dies kann bereits nach nur einem Eintrag passieren – selbst wenn der Grenzwert nicht erreicht wurde. Stoßen die Beamten bei so einem Screening auf Rückstände oder Abbauprodukte von Cannabis, hat der mutmaßliche Drogenkonsument nachzuweisen, dass die ermittelten Werte nichts mit dem Konsum von Drogen zu tun haben. Die Beweislast kehrt sich hier also um.

Cannabis im Screening lange nachweisbar

Drogentest THC
Drogentest / Screening – THC

Nicht selten entziehen die Strafverfolgungsbehörden bei nachweisbarem Cannabiskonsum den Führerschein. Damit wird dem Konsumenten eine Eignung zum Führen eines Fahrzeugs abgesprochen. Ein Drogenscreening ist wesentlich aufwendiger als ein Schnelltest bei der Verkehrskontrolle. Zur Analyse werden mitunter Speichel, Blut, Urin und Haare herangezogen. In Haaren lassen sich noch bis 6 Monate nach dem letzten Konsum Rückstände nachweisen. Vorsicht also mit absoluten Angaben zum eigenen Drogenkonsum, die dann mittels einer Haaranalyse widerlegt werden können.

Grenzwerte: Konsum-Mustergrenze nach Daldrup

Die Behörden ziehen zur Beurteilung des THC-COOH-Gehalts im Blut die nach Daldrup festgelegten Konsum-Mustergrenzwerte heran.

Wird der THC-Gehalt im Blut zeitnah zum Konsum gemessen, dann gelten folgende Richtwerte:

  • unter 5 ng/ml = unauffällig
  • 5 – 10 ng/ml = gelegentlicher Konsum möglich
  • 10 – 150 ng/ml = gelegentlicher Konsum nachgewiesen
  • über 150 ng/ml = regelmäßiger Konsum

Wird der Bluttest bei einem Screening bis acht Tage nach dem Konsum durchgeführt (im Serum gemessen):

  • unter 5 ng/ml = legt einmaligen Konsum nahe und weckt Verdacht auf gelegentlichen Konsum
  • 5 – 75 ng/ml = gelegentlicher Konsum
  • über 75 ng/ml = regelmäßiger Konsum

Die bei solch einem Screening ermittelten Werte sind gerichtlich verwendbar.

Mengenbegriff beim Besitz von Cannabis

Das deutsche Betäubungsmittelrecht definiert drei verschiedene Mengenbegriffe, die die Schwere eines Delikts wegen Drogenbesitzes rechtlich einordnen: Geringe Menge, Normalmenge und nicht geringe Menge. Allerdings bieten diese Begriffe viel Interpretationsspielraum, da keine konkreten Mengen genannt werden. Entsprechend unterschiedlich ist die Auslegung in jedem Bundesland.

Als geringe Menge versteht sich eine „Kleinstmenge“, die offensichtlich zum Eigenverbrauch gedacht ist. Zwar haben sich 2018 die Justizminister der Länder auf eine Obergrenze von maximal sechs Gramm für den Eigenbedarf geeinigt. Doch gehandhabt wird das Ganze weiterhin unterschiedlich. So dürfen Cannabiskonsumenten in Berlin, Hamburg, Bremen und Niedersachsen eine Höchstmenge von 15 Gramm mit sich führen. In Rheinlandpfalz und Nordrhein-Westfalen dagegen sind nur zehn Gramm für den Eigenbedarf erlaubt. Beim Besitz bis zu diesen Obergrenzen können Strafverfahren wegen Drogenbesitzes eingestellt werden. Allerdings liegt dies im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Ordnet sie den Betroffenen als Dauerkonsumenten ein, muss er trotzdem mit Strafverfolgung rechnen. Das im Besitz des Überprüften gefundene Cannabis wird in jedem Falle beschlagnahmt.

Zwar ist die Akzeptanz gegenüber dem Cannabiskonsum im letzten Jahrzehnt deutlich gewachsen. Doch sollte man besser vermeiden, Cannabis in der Öffentlichkeit zu konsumieren – jedenfalls nicht an einem Ort, wo sich viele Menschen aufhalten.

Cannabis als Medizin – erlaubter Konsum?

Rechtslage Cannabis als Medizin in Deutschland
Rechtslage Cannabis als Medizin in Deutschland

Der Konsum von Cannabis für medizinische Zwecke ist in Deutschland auf unterschiedliche Weise gesetzlich geregelt. Es handelt sich einerseits um verschreibungspflichtiges medizinisches Cannabis und andererseits um CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt unter 0,2 %. Erstere gelten als Arzneimittel und dürfen einen höheren THC-Anteil besitzen. Sie können nur von einem Arzt verordnet werden und fallen unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Unter bestimmten Umständen übernimmt die Krankenkasse sogar die Kosten. Allerdings ist eine monatliche Höchstmenge von 100 Gramm pro Patient festgelegt.

Zwar hatten einige Gerichte in der Vergangenheit entschieden, dass Schwerstkranke Cannabis zum Eigenkonsum anbauen dürfen – doch galt diese Ausnahme nur bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes im März 2017.

CBD-Produkte legal

CBD-Produkte fallen aufgrund ihres geringen THC-Gehalts (maximal 0,2 %) nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. CBD-Öle und andere Cannabidiol-Produkte, die diesen Richtwert erfüllen, sind für Personen ab 18 Jahren frei verkäuflich. Zudem gelten CBD-Produkte mit diesen Charakteristika in Deutschland nicht als Arzneimittel, sondern als Nahrungsergänzungsmittel.

Wann ist der Konsum von Cannabis erlaubt?

Am 1. März 2017 trat das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt ist es Ärzten erlaubt, ihren Patienten medizinisches Cannabis zu verschreiben. Dazu ist ein Betäubungsmittelrezept erforderlich, das ausschließlich in der Apotheke eingelöst werden kann. Bestimmte Indikationen sind im Gesetzestext nicht angegeben. Ob ein Arzt Cannabis verschreibt, liegt letztlich in seinem eigenen Ermessen. Allerdings muss in der Regel eine ernsthafte Erkrankung vorliegen, bei der dem Patienten erhebliche Vorteile aus der Behandlung erwachsen.

Dies ist durchaus als Meilenstein in der Legalisierung von Cannabisprodukten zu sehen, die für schwer erkrankte Menschen einen deutlichen Vorteil mit sich bringt. Zuvor mussten Patienten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um medizinisches Cannabis oder verschreibungsfähige cannabisbasierte Medikamente zur Selbsttherapie erwerben zu können. Diese Regelung ist mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung hinfällig.

Was sagt das Betäubungsmittelgesetz zum Umgang mit Cannabis?

Das deutsche Betäubungsmittelgesetz (einst Opiumgesetz) listet alle Substanzen und Zubereitungen auf, die nicht verkehrsfähig sind, und legt Strafen für Zuwiderhandlungen fest. Was Cannabis angeht, bezieht sich das Gesetz vor allem auf das darin enthaltene THC (Tetrahydrocannabinol), da diese Substanz für das bewusstseinsverändernde Rauscherlebnis verantwortlich ist. Hier sind für den Nutzer vor allen Dingen folgende Paragrafen interessant:

§ 1 Abs. 1 BtMG
In den Anlagen I – III des Paragrafen ist genau definiert, welche Stoffe und daraus hergestellten Zubereitungen unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und damit nicht verkehrsfähig sind. Dazu gehört auch das in der Anlage I genannte Tetrahydrocannabinol (THC).

§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
Dieser Paragraf des Betäubungsmittelgesetzes legt fest, welche Handlungen rund um Cannabis erlaubt sind und welche nicht. Gleichzeitig werden entsprechende Strafen beim Verstoß gegen diesen Paragrafen genannt.

Nach diesem Paragrafen stehen unerlaubter Anbau, Herstellung und Handel genauso unter Strafe wie Ein- und Ausfuhr, Verkauf und Abgabe. Ebenso macht sich strafbar, wer Cannabis in Verkehr bringt, erwirbt oder sich auf anderem Wege beschafft. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe rechnen.

§ 29a BtMG (1)
Dieser Paragraf beschäftigt sich mit der Weitergabe von Cannabis an Personen unter 18 Jahren. Wer als Erwachsener Cannabis an einen Minderjährigen weitergibt oder es ihm entgegen § 13 Absatz 1 verabreicht oder überlässt, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen.

Einfuhr aus dem Ausland

Die Einfuhr von THC-haltigem Cannabis und Cannabisprodukten ist illegal und steht damit unter Strafe. Nach den UN-Konventionen bedarf die Einfuhr eine Sondergenehmigung, die in der Regel nur Pharmaunternehmen oder Forschungsinstitutionen erhalten. Aber auch hier gibt es in der Handhabung Unterschiede, die mit einer „nicht geringen Menge“ und dem THC-Anteil zu tun haben. Besonders heikel ist die unerlaubte Einfuhr, wenn das enthaltene THC des eingeführten Cannabis insgesamt 7,5 g überschreitet. Je nachdem, ob das Cannabis 10 % oder 15 % THC enthält, sprechen wir hier von 75 g beziehungsweise 50 g Cannabisprodukten. Ist dieser Grenzwert erreicht, erwarten den Betroffenen mindest zwei Jahre Freiheitsstrafe.

Bei einer illegalen Einfuhr macht sich übrigens nicht nur der Empfänger, sondern auch der Versender der Ware strafbar. Dies gilt zum Beispiel auch für aus dem Ausland eingeführte Stecklinge.

Cannabiskontrollgesetz

Trotz der Gesetzeslage ist Cannabis nach wie vor die meist konsumierte illegale Droge in Deutschland. Offenbar lassen sich die Konsumenten nicht durch Verbote und Strafandrohung vom Genuss der Droge abhalten. Deshalb ist die aktuelle Prohibitionspolitik als gescheitert zu betrachten. Aus diesem Grund brachten die Grünen bereits 2015 einen Gesetzesentwurf zur Debatte in den Bundestag ein. Er sieht kurz gefasst Folgendes vor:

  • Legaler Zugang für Erwachsene zu einer bestimmten Menge von Cannabis. Dies beinhaltet sowohl den Anbau zum Eigenverbrauch wie auch den Erwerb in autorisierten Cannabisfachgeschäften.
  • Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zugang zu Cannabis verboten. Die Abgabe im stationären Handel erfolgt nur mit Altersnachweis.
  • Der Handel mit Cannabis und Cannabisprodukten wird staatlich kontrolliert.

Letztlich wurde der Gesetzesentwurf 2018 in einer abschließenden Debatte mehrheitlich gegen die Stimmen von Grünen und Linken abgelehnt und damit ad acta gelegt. Es bleibt abzuwarten, wann wieder Bewegung in die Frage der Legalisierung kommt.

Grüne mit Cannabis­kontrollgesetz im Bundestag gescheitert:

Rechtslage in Österreich

Rechtslage Cannabis in Österreich
Rechtslage Cannabis in Österreich

Was in Deutschland das Betäubungsmittelgesetz, ist in Österreich das Suchtmittelgesetz (SMG). Denn auch im Nachbarland Österreich sind – ähnlich wie in Deutschland – Besitz, Erwerb und Überlassung sowie Import und Export verboten. Der Konsum steht dagegen nicht unter Strafe – wenn auch mit denselben Problemen und Auslegungsvarianten wie hierzulande.

Wie sieht es mit dem Anbau aus?

Ebenso wie in Deutschland wird auch der Anbau strafrechtlich sanktioniert. Allerdings ist der Anbau von Cannabispflanzen nur dann strafbar, wenn der Zweck darin liegt „durch Trennung von Blüten und Harz ein Suchtgift zu erzeugen“. Strafrechtlich problematisch – denn das Gegenteil dürfte vor Gericht nur schwer nachweisbar sein.

Anbau für medizinische Zwecke erlaubt

Doch auch hier gibt es Ausnahmen – denn der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken ist erlaubt. Der THC-Gehalt darf hier geringfügig höher sein: bei 0,3 %. Allerdings liegt der Anbau von Cannabis in der Hand der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), die dem Staat untersteht. Die Produktion von Medizinalhanf ist also Sache des Staates, der praktisch ein Monopol darauf hält.

Der Anbau von Nutzhanf, der zur Herstellung von Stoffen, Lebensmitteln, Papier, etc. dient, ist in Österreich nicht genehmigungspflichtig – wobei der THC-Gehalt hier vordergründig keine Rolle spielt.

Unterschiede zur Auslegung in Deutschland

Unsere österreichischen Nachbarn machen einen kleinen aber feinen Unterschied, wenn es um die Einstufung von Cannabis als Suchtmittel gilt. Während in Deutschland alle Bestandteile der Cannabispflanze als Droge und damit als nicht verkehrsfähig beurteilt werden, sieht der österreichische Staat nur den Inhaltsstoff THC(Tetrahydrocannabinol) als nicht verkehrsfähig an. Daher ist der Handel mit Samen und Stecklingen der Cannabispflanze legal – vorausgesetzt sie enthalten nur geringe Mengen THC.

Diese in Europa einzigartige Rechtslage hat zu einem Kuriosum geführt. Immer mehr Blumenhandlungen bieten hauptsächlich Stecklinge von Cannabis als Zierpflanzen an. Allein in Wien gehen schätzungsweise jedes Jahr 300.000 kleine Cannabispflänzchen über den Ladentisch. Ein weiteres Kuriosum: Die Verkäufer dürfen nicht über Aufzucht und Pflege der Stecklinge informieren, wenn sie nicht der Beihilfe zur Suchtmittelgewinnung bezichtigt werden wollen.

Andere Grenzwerte und Strafmaße

Bei kleineren Mengen Cannabis, die eindeutig zum Eigenkonsum dienen, kommen Betroffene im Nachbarland Österreich meist glimpflich davon. Allerdings gibt es auch hier Auslegungsspielraum seitens der Beamten und Richter.

Wer mit einer größeren Menge Cannabis erwischt wird, dem drohen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Der Begriff „größere Menge“ ist in Österreich bei 20 Gramm Reingewicht THC angesiedelt. Hier gehen die Behörden vom Vorhaben der Weitergabe oder des Verkaufs aus. Kann der Betroffene nachweisen, dass das Cannabis trotz einer größeren Menge für den Eigenkonsum vorgesehen ist, fällt das Strafmaß geringer aus. Der Besitzer muss in diesem Fall mit einer Strafe von bis zu sechs Monaten rechnen. Allerdings dürfte dies nur in Ausnahmefällen glaubhaft gelingen. Überschreiten die mitgeführten Mengen den Grenzwert um das 25-fache, wird die Sache sehr ernst. Hier kann der Richter eine Strafe von bis zu 15 Jahren verhängen.

Ist Cannabis als Medizin in Österreich erlaubt?

Ein klares Jein – anders als in Deutschland ist natürliches Cannabis – also in Form von Blüten und Blättern – nicht verschreibungsfähig. Dagegen dürfen Ärzte cannabishaltige Arzneimittel wie Dronabinol verschreiben. Allerdings werden die Kosten von monatlich 250 – 500 Euro nur in seltenen Fällen von der Krankenkasse übernommen. Dies führt mitunter dazu, dass schwerkranke Patienten auf den Schwarzmarkt angewiesen sind, um sich Cannabis zu günstigeren Preisen zu besorgen.

Rechtslage in der Schweiz

Rechtslage Cannabis in der Schweiz
Rechtslage Cannabis in der Schweiz

Wie in vielen anderen Dingen geht die Schweiz auch in Sachen Cannabiskonsum eigene Wege – denn in der schweizerischen Eidgenossenschaft steht der Konsum von Cannabis unter Strafe. Wer trotzdem konsumiert, muss mit einer Ordnungsstrafe von 100 Franken rechnen. Ein neuerliches Kuriosum, das Fragen aufwirft – denn der Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis für den Eigenverbrauch wird als geringfügige Menge betrachtet und ist nicht strafbar. Dies zeigt erneut, wie widersprüchlich Staat und Behörden diesbezüglich oft agieren.

Ebenso wenig strafbar ist es, bis zu zehn Gramm Cannabis mit anderen Personen über 18 Jahren unentgeltlich zu teilen. Wer allerdings eine andere Person zum unbefugten Konsum auffordert, kann strafrechtlich verfolgt werden. Eine kaum zu definierende Grauzone, die viel Interpretationsspielraum zulässt.

Mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren wird in der Schweiz unter anderem bestraft, wer Cannabis erwirbt, größere Mengen besitzt, durch gewerbsmäßigen Handel „erhebliche“ Gewinne erzielt oder öffentlich zum Konsum auffordert.

Cannabisblüten frei verkäuflich – mit Einschränkungen

Hanfsorten, die weniger als 1 % THC (Tetrahydrocannabinol) und einen hohen Anteil CBD (Cannabidiol) enthalten, sind in der Schweiz legal und werden nicht als Betäubungsmittel, sondern als Tabakersatzprodukt betrachtet. Deshalb fallen auch Blüten dieser Sorten nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und dürfen frei verkauft werden – auch wenn sie zum Rauchen bestimmt sind. Ausgenommen davon ist Haschisch, das aus dem Harz der Blüten hergestellt wird. Da sich Cannabisblüten mit hohem THC-Gehalt weder äußerlich noch vom Geruch her von denen mit geringem Gehalt unterscheiden, geschieht es häufig, dass das Cannabis bei einer Kontrolle beschlagnahmt wird. Erst nach Widerspruch und einer entsprechenden Messung erhält der Besitzer sein legal erworbenes Cannabis zurück.

Anbau von Cannabis

Für den Anbau von Hanfsorten, die mehr als 1 % THC enthalten, ist in der Schweiz eine Ausnahmebewilligung erforderlich. Eine solche Bewilligung wird allerdings nur dann erteilt, wenn der angebaute Hanf:

  • zur medizinischen Anwendung dient
  • für wissenschaftliche Zwecke genutzt wird
  • der Arzneimittelforschung und -entwicklung dient

Außerdem müssen Hanfsorte und Herkunft der Pflanzen oder des Saatguts nachgewiesen werden. Der Import und Export von in der EU zugelassenen Hanfsamensorten ist in der Schweiz erlaubt.

Der Anbau von Hanfsorten mit einem THC-Gehalt, der unter 1 % liegt, ist im Nachbarland Schweiz nicht genehmigungspflichtig. Dies betrifft auch den privaten Eigenanbau. Jeder kann also in der Schweiz Cannabispflanzen mit geringem THC-Gehalt straffrei anbauen. Im Gegensatz zu Deutschland haben die Eidgenossen die Möglichkeit, ihre eigenen CBD-Pflanzen für die medizinische Anwendung zu züchten. Die Schweiz erlebt derzeit einen regelrechten CBD-Boom. Dementsprechend ist CBD auch in allen Hanfshops oder privatem Gewerbe zu finden.

Initiative für Legalisierung

Wie in jedem anderen Land der EU ist der Konsum von Cannabis längst gang und gäbe. Jeder dritte Schweizer hat mindestens einmal Cannabis konsumiert – 200.000 Eidgenossen tun es regelmäßig. Kein Wunder also, dass jetzt auch in der Schweiz immer mehr Bewegung in die Legalisierungsdebatte kommt. Ein neu gegründeter Verein strebt nun eine Volksinitiative zur Legalisierung von Cannabis an. Das Konzept sieht unter anderem vor, den Handel staatlich zu kontrollieren und Cannabis in lizenzierten Shops für Erwachsene über 18 Jahre anzubieten. Bleibt abzuwarten, ob die engagierten Eidgenossen genug Menschen hinter sich bringen, um eine Volksbefragung durchführen zu können.

Europa und Cannabis

Alle Betäubungsmittelgesetze der EU-Mitgliedsstaaten basieren auf der UN-Konvention von 1961. Sie klassifizierte verschiedene Drogen in vier Stufen nach Suchtpotenzial und Schädlichkeit. Cannabis wurde dort als gefährliche Droge eingeschätzt und auf eine Stufe mit Heroin gestellt. Dies ist wissenschaftlich längst widerlegt und nicht haltbar. Wie die Länder der EU damit umgehen und welches Strafmaß sie bei Zuwiderhandlungen auferlegen, bleibt den einzelnen Staaten überlassen. Noch ist der zur Entspannung gerauchte Joint in keinem der EU-Länderwirklich legal – doch der Trend geht eindeutig zu einem liberaleren Umgang mit Cannabis. Lediglich in Großbritannien und Ungarn wurden die Gesetze im letzten Jahrzehnt verschärft. Schauen wir uns ein paar Länder mal genauer an.

Belgien

Rechtslage Cannabis in Belgien
Rechtslage Cannabis in Belgien

Im Land der feinen Schokolade ist auch der Konsum von Cannabis erlaubt – allerdings ist es nicht empfehlenswert, Cannabis im öffentlichen Raum zu konsumieren. Dies wird als „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ interpretiert.

Der Besitz von Cannabis bis zu drei Gramm ist in Belgien straffrei. Ebenso steht es jedem Belgier frei, eine Cannabispflanze für den Eigenkonsum zu besitzen.

Geld- und Haftstrafen

Wird man mit mehr als drei Gramm erwischt, sind bei Erstvergehen Geldstrafen zwischen 75 und 125 Euro fällig. Bei mehrmaligem Verstoß schraubt sich der Preis gestaffelt nach oben. Der Handel mit Cannabis wird mit Strafen von drei Monaten bis fünf Jahren sanktioniert – je nach Schwere des Delikts sind Geldstrafen zwischen 1.000 und 100.000 Euro zu erwarten. Bei einer nachweisbaren Verbindung zu kriminellen Vereinigungen steigt diese Strafe auf bis zu 20 Jahre und Geldstrafen bis 500.000 Euro.

Bereits seit 2001 sind in Belgien die medizinische Anwendung von Cannabis und der Konsum von CBD-Produkten für bestimmte Erkrankungen erlaubt. Dazu zählen spastische Lähmungen bei MS, AIDS, chronische Schmerzen und Glaukom. Kleine Mengen Cannabis sind in Apotheken und in Cannabisclubs frei erhältlich. Auch steht den Patienten das Medikament Sativex zur Verfügung.

Dänemark

Rechtslage Cannabis in Dänemark
Rechtslage Cannabis in Dänemark

In Dänemark tobt seit geraumer Zeit ein Kampf um die Legalisierung von Cannabis. Die Hälfte der Bürger würde eine Entkriminalisierung begrüßen. Doch derzeit fällt das Tauziehen zugunsten der konservativen Regierung aus. Lange wurde in Kopenhagen die autonome Republik Christiania geduldet, die zum öffentlichen Marktplatz für Cannabis avancierte. Dem wurde 2018 ein Ende gesetzt.

Zwar ist der Konsum von Cannabis in Dänemark erlaubt, doch ansonsten stehen alle Handlungen rund um Cannabis unter Strafe. Das reicht vom Anbau und Verarbeitung über Handel bis zum Besitz. Wer Cannabis besitzt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Liegt die Menge unter 50 Gramm (Blüten), drücken die Behörden mitunter ein Auge zu und der Besitzer kommt mit einer Verwarnung davon.

In Dänemark können Patienten auf Rezept Cannabis oder auf synthetischem THC basierende Medikamente erhalten. Derzeit läuft eine Versuchsreihe mit 1.500 Patienten, die Cannabis in Blütenform als therapeutische Anwendung testen.

Frankreich

Rechtslage Cannabis in Frankreich
Rechtslage Cannabis in Frankreich

Unser Nachbarland Frankreich, das sonst eher für Freizügigkeit bekannt ist, gehört zu den Ländern mit der strengsten Gesetzgebung in Europa, wenn es um Cannabis geht. Gleichzeitig besitzt Frankreich europaweit die meisten Cannabiskonsumenten – ein schönes Beispiel, dass Verbote und hohe Strafen nichts bewirken.

In Frankreich kann bei scharfer Auslegung der Gesetze schon der Konsum zu einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr führen. Es versteht sich fast schon von selbst, dass auch Anbau, Erwerb und Besitz sowie der Rest der Klaviatur hart bestraft werden. Dies hängt auch damit zusammen, dass Frankreich rechtlich bei den verhängten Strafen nicht zwischen Cannabis und harten Drogen unterscheidet. Daher ist ein Verstoß gegen Drogengesetze in Dänemark nie auf die leichte Schulter zu nehmen. Allerdings hat Präsident Macron angekündigt, den öffentlichen Konsum künftig lediglich mit Verwarnungen und Geldstrafen sanktionieren zu wollen.

Interessant: Auch wenn derzeit in Frankreich immer mehr Shops eröffnen, die CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt von unter 0,2 % verkaufen, gilt das Verbot offiziell auch für CBD. Die französische Gesundheitsministerin kündigte jüngst an, die Shops schließen zu wollen.

Italien

Rechtslage Cannabis in Italien
Rechtslage Cannabis in Italien

Cannabis-Light-Shops schießen derzeit in Italien wie Pilze aus dem Boden. Dies ist jedoch in erster Linie einer Lücke im 2016 verabschiedeten „Hanfgesetz“ geschuldet. Zwar steht im Gesetz, dass nur THC-arme Sorten bis 0,6 % erlaubt sind – doch vergaßen die Gesetzgeber schlichtweg, die Blüten der Cannabispflanze in den Gesetzestext aufzunehmen. Der Umgang mit den Cannabisblüten ist sozusagen nicht definiert und damit der Verkauf nicht sanktioniert. Genau diese Lücke nutzen Italiens Shopbetreiber und machten daraus ein Cannabis-Light-Geschäft. Zwar gibt es sporadische Razzien in den entsprechenden Läden, doch haben diese offenbar eher Symbolcharakter.

Der Konsum von Cannabis sowie einer geringen Menge für den Eigenverbrauch ist in Italien erlaubt. Herstellung und Handel stehen unter Strafe – bei Zuwiderhandlungen verhängt der Staat Haftstrafen von 6 – 20 Jahren oder Geldstrafen von 26.000 – 260.000 Euro. Allerdings haben Richter noch einen Ermessensspielraum, sodass die Strafen mitunter weit milder ausfallen. Cannabis und Arzneimittel auf Cannabisbasis zur medizinischen Anwendung sind in Italien erlaubt.

Anfang 2019 brachte die Fünfsterne-Bewegung einen Antrag auf Legalisierung ins Parlament ein, der jedoch vom Koalitionspartner Lega Nord umgehend abgewiesen wurde.

Luxemburg

Rechtslage Cannabis in Luxemburg
Rechtslage Cannabis in Luxemburg

Das kleine Großherzogtum, umgeben von Frankreich, Deutschland und Belgien, nimmt in Europa eine ganz besondere Rolle ein, wenn es um den Umgang mit Cannabis geht. Es ist das erste Land in Europa – und eines der wenigen weltweit – das die Legalisierung von Cannabis beschlossen hat. In Zukunft sollen sowohl Anbau als auch Besitz, Konsum und Verkauf straffrei bleiben. Hier ist Luxemburg schon weit über die Planungsphase hinaus. Derzeit bereitet die Regierungskoalition aus Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen bereits die Umsetzung vor. Sie stehen dabei im Austausch mit Ländern wie Kanada und den Niederlanden, die bereits Erfahrung mit der Liberalisierung der Drogenpolitik gesammelt haben.

Die Regierung erhofft sich damit nicht nur die Beseitigung des Schwarzmarktes und der Beschaffungskriminalität – sie erhofft sich auch durch nachprüfbare Qualitätsstandards des hergestellten und verkauften Cannabis die Gesundheitsgefahr für den Konsumenten zu verringern. Die Einnahmen aus staatlich kontrollierter Produktion und Verkauf sollen unter anderem für die Suchtprävention verwendet werden. Ein entsprechendes Gesetz wird demnächst auf den Weg gebracht.

Niederlande

Rechtslage Cannabis in den Niederlanden
Rechtslage Cannabis in den Niederlanden

Selbst die Niederlande machen in Sachen widersprüchliche Drogengesetze keine Ausnahme. Auch wenn die Drogenpolitik unserer holländischen Nachbarn als liberal gilt, lohnt es sich genauer hinzusehen. Zwar ist der Konsum von Cannabis für Personen über 18 Jahre bereits seit mehr als vier Jahrzehnten erlaubt – auch der Besitz von fünf Gramm Cannabis ist legal. Doch Anbau und Ankauf größerer Mengen sind strikt verboten. Dies bringt die Betreiber der legendären „Coffee-Shops“ in eine prekäre Lage. Sie bewegen sich in einer Grauzone. Zwar toleriert der holländische Staat den Verkauf der Droge in den oft als Kifferstuben titulierten Etablissements – doch die Betreiber dürfen das dort angebotene Cannabis nicht offiziell ankaufen. Dadurch ergibt sich die skurrile Situation, dass Coffee-Shop-Besitzer sich Cannabis auf dem Schwarzmarkt besorgen müssen, um ihr Geschäft betreiben zu können.

Das könnte sich nun ändern. Die niederländische Regierung plant demnächst eine Versuchsphase für den staatlich kontrollierten Anbau von Cannabis. Der Beginn ist für Ende 2019 vorgesehen. Das Experiment mit ausgewählten Züchtern ist zunächst auf fünf Jahre angelegt. Etwas Geduld werden die Betreiber also noch aufbringen müssen, bis der illegale Dealer endgültig der Vergangenheit angehört.

Portugal

Rechtslage Cannabis in Portugal
Rechtslage Cannabis in Portugal

Das kleine Land am westlichsten Zipfel von Europa geht mit seiner Drogenpolitik schon lange eigene Wege – leider realitiv unbeachtet. Bereits 2001 entschloss sich die Regierung, nicht nur Cannabis, sondern alle Drogen zu entkriminalisieren. Der Besitz kleiner Mengen Drogen für den Eigenkonsum wird seitdem nicht mehr als Straftat, sondern nur als Vergehen betrachtet. Statt Haftstrafen droht jetzt nur noch eine Geldbuße, die jedoch meist nur bei Überschreiten der erlaubten Menge verhängt wird. Die mitgeführte Drogenmenge ist für jede Droge genau definiert: Sie darf bei Cannabis zehn Tagesrationen a 2,5 Gramm nicht überschreiten.

Der Entschluss zur Entkriminalisierung hatte letztlich mit dem Scheitern einer Drogenpolitik zu tun, die nur auf Bestrafung setzt. Die mutige Entscheidung trägt Früchte – seither verzeichnet Portugal einen starken Rückgang der Heroinabhängigen und der Drogentoten. Hier nimmt Portugal in Europa eine beispielhafte Vorreiterrolle ein und zeigt, dass eine Lockerung der Drogenpolitik zum Erfolg führen kann.

Cannabis auch als Medizin anerkannt

Cannabis als Medizin ist in Portugal erlaubt. Der 2018 eingebrachte Gesetzesentwurf wurde mit großer Mehrheit vom Parlament verabschiedet. Seitdem können Patienten cannabisbasierte Arzneimittel auf Rezept in der Apotheke erhalten. CBD-Produkte sind schon länger frei erhältlich.

Der Eigenanbau von Cannabis ist in Portugal verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Ebenso steht der Besitz und Verkauf von Cannabissamen, die nicht auf der Liste der EU-zertifizierten Hanfsorten stehen, unter Strafe. Dies ist ein Widerspruch zur Entkriminalisierung, da Konsumenten weiterhin auf Dealer angewiesen sind.

Anders wird Cannabis zum kommerziellen Anbau behandelt. Portugal baut Cannabis für medizinische Zwecke im großen Stil für den Export an – auch Sorten mit höherem THC-Gehalt.

Spanien

Rechtslage Cannabis in Spanien
Rechtslage Cannabis in Spanien

Das Urlaubsland per se gehört zu den Spitzenreitern in Europa, wenn es um den Konsum von Cannabis geht. Die spanische Gesetzgebung ist nicht weniger widersprüchlich als im Rest Europas. Der Konsum von Cannabis ist zwar illegal, aber nicht strafbar – mit Ausnahme des Konsums in der Öffentlichkeit. Der wird mit Geldbußen zwischen 600 und 30.000 Euro geahndet – die Höhe liegt im Ermessensspielraum der Gerichte.

Überhaupt ist hinter verschlossenen Türen in Spanien vieles erlaubt – solange es der Rest der Welt nicht beobachten kann. Ein neuerliches Kuriosum! So erlaubt das spanische Recht den Eigenanbau in geringen Mengen zum Selbstverbrauch. Allerdings dürfen die angebauten Cannabispflanzen nicht von der Straße aus sichtbar sein. Dies wird mit denselben hohen Geldbußen sanktioniert wie das Konsumieren in der Öffentlichkeit.

Das ist einer der Gründe, warum sich in Spanien immer mehr Cannabis Social Clubs etablieren. Wie in vielen anderen Ländern bewegen sich die Betreiber in einer Grauzone. Selbstzweck der Cannabisclubs ist der kollektive Anbau und Konsum für eingeschriebene Mitglieder. Ein Konstrukt der Gerichte – die Doktrin des geteilten Konsums – unterliegt dem Vereinsrecht. Daher werden die Clubs von staatlicher Seite meist toleriert. Unter der Bedingung, dass kein Cannabis an Nicht-Mitglieder weitergegeben wird und der Anbau nicht gewinnorientiert betrieben wird. Zwar ergingen einzelne Urteile gegen die Clubs wegen Förderung des Cannabiskonsums – doch hatte dies bis jetzt keine generellen Auswirkungen.

Rechtslage von Cannabis in Übersee

Kanada

Rechtslage Cannabis in Kanada
Rechtslage Cannabis in Kanada

Kanada ist weltweit eines von zwei Ländern, in denen Besitz, Erwerb und Konsum von Cannabis vollkommen legal sind – immer vorausgesetzt, der Konsument hat das 19. Lebensjahr vollendet. Die Legalisierung war ein Wahlversprechen des kanadischen Premierministers Justin Trudeau, das er nach seiner Wahl konsequent in Gesetzesform goss und umsetzte. Das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis als Freizeitdroge trat schließlich im Oktober 2018 in Kraft.

Kein einheitlicher Umgang

Allerdings gibt es keine einheitliche Regelung für den Umgang mit Cannabis, die in allen Provinzen Kanadas Gültigkeit hat. Im Unterschied zu den restlichen Provinzen sind die Bürger in Quebec und Alberta bereits ab dem 18. Lebensjahr berechtigt, legal Cannabis zu erwerben. Konsumiert werden darf mehrheitlich dort, wo auch sonst das Rauchen erlaubt ist. Öffentliche Einrichtungen und Verkehrsmittel sowie Spielplätze sind jedoch davon ausgenommen. Sechs von dreizehn kanadischen Provinzen haben sich für ein Verbot des Konsums im öffentlichen Raum entschieden. In diesen Provinzen darf nur im Privatbereich konsumiert werden. Auch bei den Vorgaben zum Eigenanbau gibt es Unterschiede. Während die Konsumenten in elf Provinzen das Recht haben, bis zu vier Cannabispflanzen für den Eigenverbrauch anzubauen, verweigern sich zwei Provinzen gänzlich und verbieten den privaten Anbau: Neufundland und Nunavut.

Eine einheitliche Regelung für ganz Kanada gibt es dennoch. Wer sich außerhalb seines privaten Bereichs befindet, darf nicht mehr als 30 Gramm Cannabis mit sich führen. Für die Mengen, die zu Hause aufbewahrt werden, gibt es dagegen keine Beschränkungen. Es versteht sich von selbst, dass das Autofahren nach dem Genuss der Droge verboten ist und genauso wie das Fahren unter Alkoholeinfluss sanktioniert wird.

Staatlich lizenzierter Verkauf

Den Verkauf von Cannabis übernehmen staatlich lizenzierte Abgabestellen und Produzenten, die teilweise auch an der Börse notiert sind. Lizenzen für den Vertrieb vergeben die Provinzregierungen. Ebenso ist es möglich, Cannabis über das Internet zu beziehen. Zwar setzte nach Inkrafttreten des Legalisierungsgesetzes zunächst ein Run auf die behördlich kontrollierten Abgabestellen ein, der zu Lieferengpässen führte. Doch läuft der Verkauf offenbar auch jetzt nicht so rund. Noch gibt es hier und da Nachschubprobleme, was auch mit den strikten Auflagen für die Produktion zu tun hat. Verkauft werden darf nur Ware, die frei von Pestiziden und Schwermetallen ist. Und auch der Schwarzmarkt scheint keineswegs ausgetrocknet, wie es sich die kanadische Regierung erhofft hatte. Das hat sowohl mit den niedrigeren Preisen der Dealer als auch mit einer noch nicht flächendeckenden Versorgung mit Cannabis zu tun.

Wer sich übrigens als Besucher in Kanada mit Cannabis eindeckt und dies außer Landes schaffen möchte, macht sich nach wie vor strafbar – auch die Einfuhr ist untersagt. Also keine gute Idee.

USA

Rechtslage Cannabis in den USA
Rechtslage Cannabis in den USA

Die USA ist ein einziger Flickenteppich von Teillegalisierung, drastischen Verboten und Duldung, der nur schwer zu durchblicken ist. So immens groß das Land, so unterschiedlich die rechtliche Handhabung. Bereits in zehn US-Staaten ist Cannabis legalisiert, in vielen anderen Staaten zumindest Cannabis als Medizin erlaubt. Von einer Legalisierung auf Bundesebene sind die USA jedoch immer noch sehr weit entfernt.

Doch es gibt Fortschritte. Immerhin ist der Konsum von Cannabis in Staaten wie Kalifornien, Massachusetts, Maine und Nevada bereits seit Anfang 2018 legal. Dort haben schon mehr als 50 Millionen Amerikaner freien Zugang zu Cannabis als Freizeitdroge. Und die Legalisierungswelle rollt weiter. Auch New Mexiko hat sich jüngst in die Staaten der USA eingereiht, die den Konsum und Besitz von Cannabis entkriminalisieren.

Konservative US-Staaten verweigern sich

Auffällig, dass die US-Staaten, in denen Cannabis legalisiert oder entkriminalisiert wurde, fast ausschließlich im Westen und Nordosten der USA zu finden sind. Die Mitte bleibt konservativen Viehzüchtern und Farmern vorbehalten, die weiterhin auf eine restriktive Prohibitionspolitik in Sachen Drogen pochen. So ist in Texas sogar der Zugang zu medizinischem Marihuana stark limitiert – selbst bei CBD-Präparaten, die nur verschwindend geringe Mengen Rausch erzeugendes THC enthalten. Lediglich Epilepsiepatienten können solche Präparate erhalten. In Staaten wie Wisconsin oder Kansas stehen auf Besitz von Cannabis mehrere Monate Haft – unabhängig von der mitgeführten Menge.

Steigende Akzeptanz setzt Signale

Die Akzeptanz von Cannabis in der Bevölkerung hat sich indes drastisch verändert. Waren 1969 zu Zeiten der Flower-Power-Bewegung noch 12 % für eine Legalisierung, sprechen sich aktuell 68 % der Bürger für eine vollständige Legalisierung von Cannabis aus. Dies wird mit Sicherheit auch die künftige Drogenpolitik der USA beeinflussen. Letztlich profitiert auch der Staat davon. Schon heute spült die Besteuerung von Cannabis in einigen US-Staaten mehr in die Kassen als die Besteuerung von Alkohol.

Uruguay

Rechtslage Cannabis in Uruguay
Rechtslage Cannabis in Uruguay

Zu guter Letzt ein Land in Südamerika, das die absolute Vorreiterrolle in der Legalisierung von Cannabis einnimmt. Dort erlaubt der Staat bereits seit 2014 den kontrollierten Verkauf und Anbau von Cannabis. Der Startschuss für den Verkauf fiel aus organisatorischen Gründen allerdings erst 2017. Seither kann jeder Bürger bis zu 40 Gramm Cannabis im Monat käuflich in der Apotheke erwerben. Einzige Voraussetzung: Der Bürger muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und vom Staat als Konsument registriert sein. Zur Identifizierung dient der Fingerabdruck des Käufers. Ein Verkauf an nicht registrierte Personen oder Touristen ist damit ausgeschlossen. Trotzdem schrecken manche Konsumenten vor einer Registrierung zurück und beschaffen sich Cannabis weiterhin auf dem Schwarzmarkt.

Der kleine südamerikanische Staat erlaubt seinen Bürgern ebenfalls den Anbau von Cannabis für den eigenen Konsum. Bis zu sechs Cannabispflanzen pro Jahr gelten als Obergrenze. Zudem dürfen sich die Uruguayos in Cannabis Clubs zusammentun, um gemeinsam Cannabis anzubauen und zu konsumieren. Trotz Legalisierung gibt es im Umgang mit Cannabis Einschränkungen. So ist das Konsumieren an öffentlichen Plätzen und in für alle zugänglichen Räumlichkeiten nicht erlaubt.